Norm
StPO §281 Abs1 Z5 ARechtssatz
Ob eine Urteilsannahme mit sich selbst im Widerspruch steht, ist an Hand der Entscheidungsgründe in ihrer Gesamtheit und in ihrem Sinnzusammenhang zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0099636Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.03.2021