Norm
ABGB §1323 ARechtssatz
Der durch vertragswidrige (Abbuchung) Buchung vom Girokonto des Bankkunden bewirkte Nachteil wird - mangels Behauptung weiterer Umstände - durch den entgegengesetzten Buchungsvorgang restlos ausgeglichen. Es besteht kein schadenersatzrechtlicher Anspruch auf Zahlung des zu Unrecht abgebuchten Betrages.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0045851Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.01.2019