Norm
EO §381 Z2 DRechtssatz
Das "längerfristig" mögliche und durch Wasserimmissionen verursachte Eintreten ernster Substanzschäden an einem Wohnhaus kann einen drohenden unwiederbringlichen Schaden im Sinne des § 381 Z 2 EO darstellen; gleiches gilt für eine infolge von Wasserimmisionen eingetretene und fortschreitende Durchfeuchtung des Mauerwerkes. Auch die mit solchen Immissionsfolgen verbundene Minderung der Wohnqualität und Lebensqualität des betroffenen Nachbarn ist durch Geld nicht oder nicht völlig adäquat ersatzfähig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0044150Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.02.2019