RS OGH 1995/3/27 1Ob16/95, 4Ob197/11s, 5Ob215/18f

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Veröffentlicht am 27.03.1995
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Norm

EO §381 Z2 D

Rechtssatz

Das "längerfristig" mögliche und durch Wasserimmissionen verursachte Eintreten ernster Substanzschäden an einem Wohnhaus kann einen drohenden unwiederbringlichen Schaden im Sinne des § 381 Z 2 EO darstellen; gleiches gilt für eine infolge von Wasserimmisionen eingetretene und fortschreitende Durchfeuchtung des Mauerwerkes. Auch die mit solchen Immissionsfolgen verbundene Minderung der Wohnqualität und Lebensqualität des betroffenen Nachbarn ist durch Geld nicht oder nicht völlig adäquat ersatzfähig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0044150

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.02.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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