Norm
ZPO §52Rechtssatz
Die Entscheidung der Rechtsmittelinstanz über einen Zwischenantrag auf Feststellung erfolgt in einem selbständigen Inzidenzstreit, sodass diese über die Kosten des Rechtsmittelverfahrens endgültig zu erkennen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0053272Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.07.2021