Norm
ABGB §833 D2Rechtssatz
Eine Benützungsregelung kann sich nur auf gemeinsame Teile und Anlagen der Liegenschaft, nicht jedoch auf Objekte eines Sondernutzungsrechtes erstrecken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0044160Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.07.2010