Norm
MSchG §1Rechtssatz
Gutscheinmünzen, die beim ausgebenden Unternehmen in Waren (Dienstleistungen) eingelöst werden können, aber keinen Gebrauchswert haben, sind keine Waren im Sinne des MSchG. Sie sind daher dem Markenschutz nicht zugänglich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0066535Dokumentnummer
JJR_19950328_OGH0002_0040OB00017_9500000_001