Norm
ABGB §934Rechtssatz
Gemäß § 1 Abs 3 KSchG gehören Geschäfte, die eine natürliche Person vor Aufnahme des Betriebes ihres Unternehmens zur Schaffung der Voraussetzungen dafür tätigt - in bewusster Abweichung vom Handelsrecht - noch nicht im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG zu diesem Betrieb. Solche Gründungsgeschäfte eines Verbrauchers sind auch dann keine Handelsgeschäfte, wenn der Verbraucher mit der Aufnahme des Betriebes des Unternehmens (Minderkaufmann) Kaufmann wird. Ein solcher Verbraucher kann daher Gründungsgeschäfte wegen laesio enormis anfechten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0065176Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.12.2019