RS OGH 1995/3/28 10ObS25/95, 10ObS317/97h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.03.1995
beobachten
merken

Norm

BSVG §140 Abs7

Rechtssatz

Bei der Pauschalanrechnung gemäß § 140 Abs 7 BSVG wird das pauschal anzurechnende Nettoeinkommen mit dem dem Miteigentumsanteil entsprechenden Teil berücksichtigt, wobei bei Ermittlung des fiktiven Ausgedinges nur mehr die seit der 14.BSVGNov in § 140 Abs 7 genannten Beträge (54.000,-- Schilling bzw 77.000,-- Schilling) maßgeblich sind und Beträge, um die der Einheitswert diese Grenzen übersteigt außer Betracht bleiben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0085946

Dokumentnummer

JJR_19950328_OGH0002_010OBS00025_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten