RS OGH 1995/3/28 10ObS289/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.03.1995
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Norm

AZG §14

Rechtssatz

Eine Lenkpause liegt nur vor, wenn der Dienst am Steuer des Kraftfahrzeuges unterbrochen wird und dabei die Erholung des Lenkers gewährleistet wird. Das ist zB dann nicht der Fall, wenn der Lenker andere Arbeitsleistung zu erbringen hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0051961

Dokumentnummer

JJR_19950328_OGH0002_010OBS00289_9400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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