RS OGH 1995/3/28 5Ob53/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.03.1995
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Norm

Tir FLG §84
GBG §122 B

Rechtssatz

Jedem von der Zusammenlegung betroffenen Buchberechtigten ist die Anfechtung des gesamten Verbücherungsbeschlusses zuzubilligen, wenn sich seine Rechte nicht aus dem Gefüge der neuen Bodenordnung herauslösen lassen, ohne auch Rechte anderer Parteien des Zusammenlegungsverfahrens in Frage zu stellen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0059058

Dokumentnummer

JJR_19950328_OGH0002_0050OB00053_9500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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