Norm
AnfO §2Rechtssatz
Wenn die Benachteiligungsabsicht selbst nicht festgestellt wurde, kommt eine Prüfung der Frage, ob dem Gegner eine fahrlässige Unkenntnis einer Benachteiligungsabsicht zur Last fällt, schon begrifflicht nicht in Frage (vgl 6 Ob 617/79).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0050596Dokumentnummer
JJR_19950328_OGH0002_0040OB01549_9500000_001