RS OGH 1995/3/28 4Ob1549/95, 1Ob521/95, 3Ob68/02z, 6Ob217/03k, 5Ob232/04k, 3Ob156/05w

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Veröffentlicht am 28.03.1995
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Norm

AnfO §2
KO §28 Z1
KO §28 Z2

Rechtssatz

Wenn die Benachteiligungsabsicht selbst nicht festgestellt wurde, kommt eine Prüfung der Frage, ob dem Gegner eine fahrlässige Unkenntnis einer Benachteiligungsabsicht zur Last fällt, schon begrifflicht nicht in Frage (vgl 6 Ob 617/79).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0050596

Dokumentnummer

JJR_19950328_OGH0002_0040OB01549_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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