Norm
AußStrG §14 Abs1 C2d7Rechtssatz
Der Umstand, ob es im konkreten Einzelfall hinreichend bescheinigt ist, daß ein zum Zeitpunkt des Todes im Besitz des Erblassers gewesenes Vermögen nachträglich zum Vorschein gekommen ist, stellt keine erhebliche Rechtsfrage dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0043254Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.12.2011