Norm
ABGB §472Rechtssatz
An ideellen Teilen der Liegenschaft kann weder ein Wohnungsgebrauchsrecht noch ein Wohnungsfruchtgenuss begründet werden (Ablehnung von NZ 1993,19).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0042550Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.11.2020