Norm
ASVG §228 Abs1 Z4Rechtssatz
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Regelung, daß Zeiten, die den im Tatbestand des § 228 Abs 1 Z 4 ASVG umschriebenen Freiheitsbeschränkungen entsprechen, nur dann als Ersatzzeiten gelten, wenn ihnen eine Beitragszeit oder Ersatzzeit vorangeht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0053780Dokumentnummer
JJR_19950411_OGH0002_010OBS00059_9500000_001