Norm
MRK Art7 Abs1Rechtssatz
Um als Gesetz iSd Art 7 Abs 1 MRK zu gelten, muss eine Norm die Erfordernisse der Zugänglichkeit und Vorhersehbarkeit erfüllen. Sie muss so klar formuliert sein, dass jedermann - allenfalls nach sachkundiger Beratung - in der Lage ist, sein Verhalten darauf abzustellen. Wenn viele Gesetze sich vager Formulierungen bedienen, um allzu große Starrheit zu vermeiden und eine Anpassung an neue Entwicklungen zu gestatten, so obliegt es der Praxis, diese auszulegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1995:RS0122524Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.06.2022