RS OGH 1995/4/25 5Ob64/95, 5Ob244/00v

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Veröffentlicht am 25.04.1995
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Norm

WEG 1975 §2

Rechtssatz

Wohnungseigentum kann nicht vom Alleineigentümer einer Liegenschaft begründet werden, sondern nur durch Vertrag aller Miteigentümer, also nur beim Vorhandensein von mindestens zwei Miteigentümern.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0083036

Dokumentnummer

JJR_19950425_OGH0002_0050OB00064_9500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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