Norm
StGB §28 BbRechtssatz
Ein Rückgriff auf das durch Spezialität ausgeschlossene allgemeine Delikt ist auch dann unzulässig, wenn die für die Verfolgung des verdrängenden speziellen Delikts (etwa) erforderliche Voraussetzung - Privatanklage, Antrag oder Ermächtigung des Verletzten - fehlt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0090811Dokumentnummer
JJR_19950425_OGH0002_0110OS00004_9500000_001