Norm
ABGB §1118 CRechtssatz
Auf Grund der Feststellung, daß sich in einer Wohnung "große Mengen Altpapier befinden" (AS 67) und daß der Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr festgestellt habe, daß die Papierlagerung die Brandgefahr erhöhe und eine allfällige Brandbekämpfung wesentlich erschwere, erscheint die Aufhebung eines Bestandvertrages gemäß § 1118 ABGB nicht berechtigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0052953Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008