RS OGH 1995/4/25 1Ob536/95

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Veröffentlicht am 25.04.1995
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Norm

ABGB §1111 A
ZPO §502 HIII4

Rechtssatz

Die Mieter eines Hauses haben in der kalten Jahreszeit während ihrer Abwesenheit vom Mietobjekt die Funktionstüchtigkeit einer Heizung, die eingeschaltet bleiben mußte, zu überprüfen. Es stellt aber keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung dar, in welchen Abständen eine derartige Kontrolle stattzufinden hat. Es ist vielmehr in jedem Einzelfall zu prüfen, ob Mieter ihrer Pflicht zu zumutbaren Kontrollen nachgekommen sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0048279

Dokumentnummer

JJR_19950425_OGH0002_0010OB00536_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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