RS OGH 1995/4/26 7Ob6/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.04.1995
beobachten
merken

Norm

Ergänzende VB für die Betriebsunterbrechungsversicherung freiberuflich Tätiger PktII
VersVG §6 E

Rechtssatz

Die in Pkt II der Ergänzenden Bedingungen für die Betriebsunterbrechungsversicherung freiberuflich Tätiger normierte Erklärung, nicht jede Beeinträchtigung der Arbeitskraft des Versicherungsnehmers durch Krankheit, sondern nur den totalen Ausfall der Arbeitskraft des Unternehmers versichern zu wollen, stellt eine zulässige Einschränkung des Versicherungsrisikos dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0080059

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten