Norm
Ergänzende VB für die Betriebsunterbrechungsversicherung freiberuflich Tätiger PktIIRechtssatz
Die in Pkt II der Ergänzenden Bedingungen für die Betriebsunterbrechungsversicherung freiberuflich Tätiger normierte Erklärung, nicht jede Beeinträchtigung der Arbeitskraft des Versicherungsnehmers durch Krankheit, sondern nur den totalen Ausfall der Arbeitskraft des Unternehmers versichern zu wollen, stellt eine zulässige Einschränkung des Versicherungsrisikos dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0080059Zuletzt aktualisiert am
19.03.2010