Norm
ABGB §1295 IId2Rechtssatz
1) Auch das Abfließenlassen des auf LKW - Planen befindlichen Wassers im Zuge des Einbiegens kann unter "Ausgießen" von Flüssigkeiten im Sinne des § 92 Abs 1 StVO subsumiert werden.
2) Haftung des Betreibers eines Lastkraftwagenabstellplatzes, dem das Problem der Vereisung der Fahrbahn durch von den LKW - Planen im Zuge des Einbiegens abfließenden Wasser bekannt ist, der aber keine zureichenden Gegenmaßnahmen trifft, für Unfallsfolgen aus Verletzung von Verkehrssicherungspflichten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0044155Dokumentnummer
JJR_19950511_OGH0002_0020OB00034_9500000_001