Norm
MedienG §1 Z12Rechtssatz
Für die Annahme eines Medieninhaltsdeliktes nach § 1 Z 12 MedG ist es nicht erforderlich, daß das Angriffsobjekt selbst für einen größeren Personenkreis erkennbar ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0067129Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.01.2016