Norm
StGB §74 Z5Rechtssatz
Die Beurteilung der Ernstlichkeit einer (sich ihrem Wortlaut nach als Drohung manifestierenden) Äußerung wie auch ihres Sinnes und Bedeutungsinhaltes betrifft ausschließlich eine - im Rahmen der freien Beweiswürdigung zu lösende - Tatfrage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0092437Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.06.2022