RS OGH 1995/5/16 14Os44/95, 14Os63/00, 11Os129/02, 14Os31/03, 13Os122/03, 14Os154/03, 13Os179/03, 13

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Veröffentlicht am 16.05.1995
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Norm

StGB §74 Z5
StPO §258 Abs2 Bb
StPO §281

Rechtssatz

Die Beurteilung der Ernstlichkeit einer (sich ihrem Wortlaut nach als Drohung manifestierenden) Äußerung wie auch ihres Sinnes und Bedeutungsinhaltes betrifft ausschließlich eine - im Rahmen der freien Beweiswürdigung zu lösende - Tatfrage.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0092437

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.06.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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