Norm
MRK Art6 Abs1 II1bRechtssatz
Art 6 MRK ist auf die Wiedereröffnung eines rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens nicht anwendbar, da ein solches keine „strafrechtliche Anklage" iSd Konvention zum Gegenstand hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1995:RS0120762Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.08.2022