RS OGH 1995/5/16 14Os42/95 (14Os43/95)

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Veröffentlicht am 16.05.1995
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Norm

MedienG §7b

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 7 MedG über den Entschädigungsanspruch bei Verletzung der Unschuldsvermutung stellt nicht auf ein Medieninhaltsdelikt oder einen bestimmten deliktischen Inhalt eines Mediums ab. Das Gesetz enthält keinen Hinweis darauf, daß eine tatverdächtige Person, die in einem Medium als überführt und schuldig hingestellt oder als Täter bezeichnet wird, nur dann von dieser Äußerung "betroffen" ist, wenn sie zufolge des unmittelbaren Veröffentlichungsinhalts ein größerer Personenkreis als Objekt der publizistischen Vorverurteilung zu erkennen vermag.

Entscheidungstexte

  • 14 Os 42/95
    Entscheidungstext OGH 16.05.1995 14 Os 42/95

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0067227

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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