Norm
MedienG §7bRechtssatz
Die Bestimmung des § 7 MedG über den Entschädigungsanspruch bei Verletzung der Unschuldsvermutung stellt nicht auf ein Medieninhaltsdelikt oder einen bestimmten deliktischen Inhalt eines Mediums ab. Das Gesetz enthält keinen Hinweis darauf, daß eine tatverdächtige Person, die in einem Medium als überführt und schuldig hingestellt oder als Täter bezeichnet wird, nur dann von dieser Äußerung "betroffen" ist, wenn sie zufolge des unmittelbaren Veröffentlichungsinhalts ein größerer Personenkreis als Objekt der publizistischen Vorverurteilung zu erkennen vermag.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0067227Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.01.2016