Norm
1.ZPMRK Art1 III4Rechtssatz
Innerstaatliche Umsetzung von Urteilen des EGMR: Die Verweigerung der Veröffentlichung einer Mitteilung über den Ausgang des Strafverfahrens (nach § 39 Abs 2 MedienG) auf Kosten des Bundes nach einem Urteil des EGMR, wonach das Strafverfahren Konventionsrechte verletzt hat, stellt keinen Eingriff in das Recht auf Eigentum nach Art 1 1.ZPMRK dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1995:RS0122579Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.01.2016