Norm
StGB §74 Z5Rechtssatz
Es ist ohne Bedeutung, ob das in Aussicht gestellte Übel gegen die bedrohte Person selbst oder gegen ihre Angehörigen, gegen unter ihren Schutz gestellte oder gegen ihr sonst persönlich nahestehende Personen gerichtet ist, sofern sich die Verwirklichung der Ankündigung auch für den Bedrohten selbst als Übel darstellt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SympathiepersonEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0092432Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.05.2020