Norm
1.ZPMRK Art1 III3Rechtssatz
Die Beschlagnahme eines Pkw wegen Verdachts der Hehlerei von Polizeiorganen ohne richterlichen Befehl gemäß österreichischem § 143 StPO und die Hinterlegung bei Gericht bis zur Klärung zivilrechtlicher Ansprüche gemäß § 1425 ABGB stellen keine Enteignung, sondern eine Eigentumsbeschränkung dar, welche nach Art 1 Abs 2 1.ZPMRK zu beurteilen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1995:RS0122580Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.05.2019