RS OGH 1995/5/29 1Ob564/95, 2Ob92/08f, 3Ob184/17f

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Veröffentlicht am 29.05.1995
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Norm

HGB §346 A

Rechtssatz

"Regeln der Technik" sind keine rechtlichen Phänomene, sie geben bloß ein bestimmtes oder bestimmbares Fachwissen wieder, mit dessen Hilfe ein Werk, eine Arbeit, ein Unternehmen, ein Auftrag möglichst reibungslos mangelfrei und störungsfrei durchgeführt werden kann; sie geben Auskunft, ob und wie etwas gemacht werden kann beziehungsweise sollte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0062066

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.01.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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