Norm
ABGB §1302 ARechtssatz
Der Schutzzweck des § 67 Abs 2 VersVG liegt darin, zu verhindern, dass die Leistung des Versicherers für den Versicherungsnehmer wertlos wird. Würde daher durch einen Mittäter gegen einen mit dem Versicherungsnehmer im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen Rückgriff genommen, träfe ihn das ebenso, als müsse er den Schadenersatz selbst leisten (Ablehnung von JBl 1972,202). Der Anspruch des Geschädigten geht daher nur im Ausmaß der internen Verantwortung des Mittäters (des zweiten Schädigers) auf den Versicherer über.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0048311Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.04.2013