Norm
AFIB Art5.3.1Rechtssatz
Der Versicherungsnehmer kann eine Unfallmeldung unterlassen, wenn ausschließlich der den Unfall verursachende Lenker, der zugleich Versicherungsnehmer ist (vgl ZVR 1966/49), verletzt bzw dessen eigenes Fahrzeug beschädigt wurde.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0074483Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.04.2021