Norm
USVB 1989 Art17 Z8Rechtssatz
Der Begriff der wesentlichen Beeinträchtigung der psychischen Leistungsfähigkeit ist - wie bisher (Rechtsprechung zu Art 3 Punkt III Z 7 AUVB 1965 bzw Art 3 Punkt II U/Flug 1975) die Frage nach dem Vorliegen einer durch Alkoholgenuß hervorgerufenen Bewußtseinsstörung - danach zu messen, ob der Versicherte noch in der Lage ist, mit der jeweiligen Situation, in der er sich zur Zeit des Unfalles befindet, einigermaßen zurechtzukommen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0081872Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.12.2020