Norm
MRG §2 Abs3Rechtssatz
Daß die erste Untervermietung ohne Umgehungsabsicht erfolgte, schließt nicht aus, daß eine folgende nach § 2 Abs 3 MRG zu beurteilen ist. Entsteht die Umgehungsabsicht nachträglich, so ist sie bei allen danach erfolgten Untervermietungen zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0069721Dokumentnummer
JJR_19950607_OGH0002_0050OB00081_9500000_001