RS OGH 1995/6/8 2Ob44/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.06.1995
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Norm

EKHG §6

Rechtssatz

Es liegt auch dann echtes Handeln auf eigene Gefahr vor, wenn der Verletzte in Kenntnis der unberechtigten Inbetriebnahme eines Fahrzeuges dessen Lenker (nur) einweist.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0058502

Dokumentnummer

JJR_19950608_OGH0002_0020OB00044_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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