Norm
ABGB §881 f IARechtssatz
Der Schuldner kann sich auf die Schiedsklausel auch gegenüber dem aus dem Vertrag begünstigten Dritten, der ihn in Anspruch nimmt, berufen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0053109Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.07.2021