Norm
ABGB §881 IARechtssatz
Ist ein Vertrag zugunsten Dritter, der sowohl die Schiedsklausel enthält als auch dem Dritten Rechte einräumt, schriftlich errichtet, so ist das Formerfordernis damit auch in Bezug auf den Dritten erfüllt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0053103Dokumentnummer
JJR_19950613_OGH0002_0040OB00533_9500000_002