Norm
ZPO §502 HI2Rechtssatz
Der Auslegung von Parteienerklärungen kommt erhebliche Bedeutung im Sinn des § 502 Abs 1 oder § 528 Abs 1 ZPO nur zu, wenn anzunehmen ist, daß die Auslegung auch für andere Fälle von Bedeutung sein kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0054786Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.08.2022