RS OGH 1995/6/14 3Ob1059/95, 5Ob412/97t, 4Ob16/19k, 4Ob15/22t

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Veröffentlicht am 14.06.1995
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Norm

ZPO §502 HI2

Rechtssatz

Der Auslegung von Parteienerklärungen kommt erhebliche Bedeutung im Sinn des § 502 Abs 1 oder § 528 Abs 1 ZPO nur zu, wenn anzunehmen ist, daß die Auslegung auch für andere Fälle von Bedeutung sein kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0054786

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.08.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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