Norm
EheG §81 Abs3Rechtssatz
Eine Spielkartensammlung, die als Kaufobjekt und Tauschobjekt einen Marktwert hat, gehört zu den ehelichen Ersparnissen und unterliegt somit der Aufteilung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0057799Dokumentnummer
JJR_19950614_OGH0002_0070OB01597_9500000_001