Norm
ASVG §253Rechtssatz
Hat eine zur Beendigung der Invalidität erfolgversprechende psychotherapeutische Behandlung die Beendigung einer belastenden familiären Situation zur Voraussetzung, kann der Versicherten nicht vorgeworfen werden, daß sie diese im Zusammenleben mit dem Ehegatten und den Kindern bestehende belastende Situation nicht gelöst hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0084248Dokumentnummer
JJR_19950620_OGH0002_010OBS00253_9400000_001