Norm
StGB §320Rechtssatz
Aus der gesetzlichen Bezeichnung "Neutralitätsgefährdung" ergibt sich, daß es sich beim Tatbestand des § 320 Abs 1 StGB um ein abstraktes Gefährdungsdelikt handelt, bei welchem der Deliktstypus nicht darauf abstellt, ob die Handlung im Einzelfall überhaupt eine Beeinträchtigung des geschützten Rechtsgutes der Neutralität der Republik Österreich befürchten läßt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0109464Dokumentnummer
JJR_19950621_OGH0002_0130OS00189_9400000_001