Norm
GmbHG §49 Abs2Rechtssatz
Ein Satzungsänderungsbeschluss auf Änderung des Geschäftsjahres ist nach Ablauf eines Geschäftsjahres im Sinne der nicht geänderten Satzung nicht im Rückbezug auf das abgelaufene Geschäftsjahr in das Firmenbuch eintragbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0060426Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.02.2013