Norm
Vlbg FeuerpolizeiO allgRechtssatz
Nach der Vlbg FeuerpolizeiO gehören zu den Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr auch die Bergung von Kraftfahrzeugen. Ein im Zuge dieser Tätigkeit vorgefallener Unfall ist ein Arbeitsunfall.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0059015Dokumentnummer
JJR_19950622_OGH0002_008OBA00287_9400000_001