RS OGH 1995/6/22 8ObA287/94, 10ObS46/97f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.06.1995
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Norm

Vlbg FeuerpolizeiO allg
ASVG §176 Abs1 Z7

Rechtssatz

Nach der Vlbg FeuerpolizeiO gehören zu den Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr auch die Bergung von Kraftfahrzeugen. Ein im Zuge dieser Tätigkeit vorgefallener Unfall ist ein Arbeitsunfall.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0059015

Dokumentnummer

JJR_19950622_OGH0002_008OBA00287_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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