Norm
ABGB §1502Rechtssatz
Auch wenn der Verjährungseinwand des Arbeitgebers selbst mit der Replik des Verstoßes gegen Treu und Glauben entkräftet werden kann, kann dies gegenüber dem Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen nicht durchschlagen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0052744Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.06.2020