RS OGH 1995/6/22 8ObS14/95, 8ObS5/14i, 8ObS1/20k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.06.1995
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Norm

ABGB §1502
IESG §1 Abs2

Rechtssatz

Auch wenn der Verjährungseinwand des Arbeitgebers selbst mit der Replik des Verstoßes gegen Treu und Glauben entkräftet werden kann, kann dies gegenüber dem Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen nicht durchschlagen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0052744

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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