Norm
UbG §3 Z1Rechtssatz
Bei der anorexia nervosa (Magersucht) handelt es sich, wenn die Verweigerung der Nahrungsaufnahme auf psychogene, rational nicht erklärbare Ursachen zurückzuführen ist und periodisch immer wieder eine völlige Uneinsichtigkeit des Patienten in die Krankheit auftritt, um eine psychische Erkrankung im Sinne des § 3 Z 1 UbG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0075939Dokumentnummer
JJR_19950622_OGH0002_0060OB00546_9500000_001