Auch; Beisatz: Hier: Schichtwasser. (T1) Beisatz: Die Frage, ob eine Quelleinfassung Tagwasser betrifft und daher unter § 9 WRG fällt, oder ob es sich um die Benutzung von Grundwasser nach § 10 WRG handelt, ist jedenfalls von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängig. (T2)