Norm
ABGB §164bRechtssatz
Für die Zulässigkeit der Klage nach § 164 b ABGB muß es schon ausreichen, daß der Anerkennende aufgrund von Umständen, die ihm nach seinem Anerkenntnis bekanntgeworden sind, Zweifel hat, tatsächlich der Vater zu sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0054922Dokumentnummer
JJR_19950627_OGH0002_0040OB00540_9500000_003