RS OGH 1995/6/27 4Ob540/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.1995
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Norm

ABGB §164b
ZPO §228 B2

Rechtssatz

Für die Zulässigkeit der Klage nach § 164 b ABGB muß es schon ausreichen, daß der Anerkennende aufgrund von Umständen, die ihm nach seinem Anerkenntnis bekanntgeworden sind, Zweifel hat, tatsächlich der Vater zu sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0054922

Dokumentnummer

JJR_19950627_OGH0002_0040OB00540_9500000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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