Norm
MedienG §13 Abs4Rechtssatz
Zur Abgrenzung einzelner Teile eines periodischen Druckwerkes (siehe hiezu insbesondere SSt 24/41) sind nicht nur inhaltliche sondern auch formale Kriterien der Gestaltung eines solchen Medienwerkes heranzuziehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0074806Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.01.2016