RS OGH 1995/6/28 13Os53/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.06.1995
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Norm

MedienG §13 Abs4

Rechtssatz

Zur Abgrenzung einzelner Teile eines periodischen Druckwerkes (siehe hiezu insbesondere SSt 24/41) sind nicht nur inhaltliche sondern auch formale Kriterien der Gestaltung eines solchen Medienwerkes heranzuziehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0074806

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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