Norm
MedienG §13 Abs4Rechtssatz
Zu der gesetzlichen Voraussetzung der Veröffentlichung im selben Teil der Druckschrift gehört auch der zur Gegendarstellung gehörende Teil des (vorhandenen) Inhaltsverzeichnisses.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0074818Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.02.2016