Norm
MedienG §13 Abs4Rechtssatz
Zur Veröffentlichung und dem Wert zählt nicht nur der Teil der Darstellung selbst, sondern auch der Teil, der diesbezüglich vorangestellten Fundstelle. Der Verweisungsteil kann solcherart vom erzählenden Teil der Gegendarstellung nicht eliminiert werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0074815Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.01.2016