Norm
GRBG §1 Abs1Rechtssatz
Die Grundrechtsbeschwerde gegen eine den Beschluss des Untersuchungsrichters auf Enthaftung gegen Kaution bestätigende Beschwerdeentscheidung des OLG ist mangels funktioneller Grundrechtsrelevanz unzulässig, wenn der Betroffene vor der Beschwerdeentscheidung enthaftet wurde (vgl 13 Os 61/94).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0061044Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.07.2022